Die „individuell verlängerte Regelstudienzeit“ gilt auch im für das Wintersemester 2020/2021, das wurde vor zwei Wochen durch die Senatskanzlei in einer Pressemitteilung verkündet. Hier haben wir euch Infos dazu zusammengestellt, diese könnt ihr somit auch auf das Wintersemester 2020/2021 anwenden. Überbrückungshilfen für StudierendeAb 20.11.2020 gibt es wieder Überbrückungshilfen vom Bund – ihr könnt beim Studierendenwerk … „Individuell verlängerte Regelstudienzeit“ auch im WiSe 20/21 & SoSe 21 und finanzielle Hilfen für Studis weiterlesen
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