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Allgemeine Fragen

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Verfasste Studierendenschaft und AStA

Wer ist diese "Verfasste Studierendenschaft"?

Alle Studierenden der TU Berlin bilden eine verfasste Studierendenschaft. Die Verfasste Studierendenschaft ist im Berliner Hochschulgesetz manifestiert. Dort heißt es in § 18 Abs. 1:"Die immatrikulierten Studenten und Studentinnen einer Hochschule bilden die Studierendenschaft. Die Studierendenschaft ist eine rechtsfähige Teilkörperschaft der Hochschule. Sie verwaltet ihre Angelegenheiten im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen selbst."

Die Studierenden haben also - parallel zu der Gremienstruktur der Akademischen Selbstverwaltung - ihre eigene, studentische Selbstverwaltung, die bestimmte, ebenfalls in o. g. Paragraphen festgelegte, Aufgaben zu erfüllen hat.

Dieser gemeinsame Körper ermöglicht uns, unsere Interessen als Studierende gemeinsam innerhalb der Universität, aber auch darüber hinaus, zu vertreten. Der Rahmen der gemeinsamen Interessen und ihrer Vertretung wird im Studierendenparlament (StuPa) ausgehandelt. Dessen Zusammensetzung bestimmt die Studierendenschaft jährlich durch Wahlen. Unabhängig davon kann sich die Studierendenschaft durch studentische Vollversammlungen organisieren.

Wer ist dieser AStA?

Der allgemeine Studierendenausschuss wird durch das Studiererndenparlament gewählt. Mehr zu seiner Arbeitsweise erfahrt ihr auf der entsprechenden Unterseite.

Womit wird das alles eigentlich finanziert?

Im Rahmen der Semesterbeiträge entrichtet jede_r Studierende einen sogenannten Studierendenschaftsbeitrag in Höhe von 8,70 EUR.

Ich habe gehört, ihr würdet mir gerne eine "Spaßreise" nach Südamerika finanzieren...

Leider müssen wir euch da enttäuschen. Es handelt sich dabei um eine Medienlegende. Für kleinere Reisen, die in der Arbeit von studentischen Initiativen anfallen, könnt ihr aber gerne einen Finanzantrag stellen.